Home Navigationspfeil AGB

Travelagenten - AGBs!

1. Geltung

Ihr Travelagent wird grundsätzlich in der Eigenschaft als Vermittler von Reiseleistungen im Rahmen einer Geschäftsbesorgung nach § 675 BGB tätig, es sei denn, es erfolgt ein ausdrücklicher Hinweis, dass der Travelagent als Reiseveranstalter oder Mitveranstalter auftritt. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten insoweit für die Tätigkeit des Travelagenten auf dem Gebiet der Reisevermittlung.

Bei der Vermittlung von Reiseleistungen entsteht kein Pauschalreisevertrag im Sinne des Reisevertragsrechts. Die Vermittlung erstreckt sich insbesondere auf die Vermittlung eines Reisevertrages zwischen Ihnen als Reisekunden und dem gewünschten Reiseveranstalter, von Flugbeförderungsleistungen, Bahn- und Busreisen, Hotelaufenthalten, Ferienwohnungen, Schiffsreisen und sonstigen Veranstaltungen.

Die Vermittlung des Pauschalreiseangebots erfolgt ausschließlich zu den Reisevertragsbedingungen des Reiseveranstalters, auf die bereits in der Reiseanmeldung hingewiesen wird.

2. Anmeldung / Buchung

2.1 Mit der Anmeldung, die schriftlich [auch online], mündlich oder fernmündlich vorgenommen werden kann, beauftragen Sie den Travelagenten verbindlich zur Vermittlung eines Reisevertrages mit einem Reiseveranstalter oder anderweitiger Reise- und Beförderungsleistungen (Flugtickets, Bahnfahrkarten, Hotelreservierungen, Ferienwohnungen, Schiffspassagen oder sonstiger Veranstaltungen). Der Travelagent führt die Buchungsaufträge schnellstmöglich aus, wobei die Buchungsannahme immer vorbehaltlich einer Verfügbarkeit und Kapazität der Fluggesellschaften, Reeder, Reiseveranstalter, Hotels und sonstiger Leistungsträger und deren endgültigen Bestätigung erklärt wird.

2.2 Die allgemeinen Geschäfts- und Reisebedingungen der auf der Anmeldung aufgeführten Reiseveranstalter und sonstigen Leistungsträgers werden von Ihnen durch die Unterzeichnung der Anmeldung oder der Bestätigung des Veranstalters ausdrücklich anerkannt. Bei Anmeldungen via Internet bestätigen Sie im Rahmen der Anmeldung Kenntnisnahme und Anerkennung der Geschäfts- und Reisebedingungen der Reiseveranstalter und sonstigen Leistungsträger durch das Anklicken eines hierfür zur Verfügung stehenden Buttons oder durch Aktivieren einer entsprechenden Check-Box.

2.3 Buchungsaufträge sind für Sie verbindlich. Der Vermittlungsvertrag kommt zustande, sofern der Travelagent die Annahme innerhalb einer Frist von zwei Wochen schriftlich bestätigt oder die Reiseleistung zwischenzeitlich erbracht ist. Der Travelagent wird allerdings eine etwaige Ablehnung oder Nichtdurchführbarkeit einer Reisebuchung unverzüglich mitteilen, sofern möglich.

2.4 Der Umfang der Leistung ergibt sich aus der Anmeldung bzw. aus den allgemeinen Geschäfts- oder Reisevertragsbedingungen des vermittelten Reiseveranstalters.

3. Zahlungen / Reiseunterlagen

3.1 Mit der Erteilung des Buchungsauftrages und der Anmeldung zu der Reise oder Veranstaltung ist gegen Aushändigung der Reisebestätigung und des Sicherungsscheins des Reiseveranstalters eine Anzahlung zu leisten. Die Höhe der Anzahlung ergibt sich aus der Reisebestätigung.

Der restliche Reisepreis wird fällig, wenn die Reiseunterlagen beim Travelagenten zur Abholung bereitliegen. Sollen die Reiseunterlagen Ihnen vereinbarungsgemäß direkt durch den Reiseveranstalter oder die Flugverkehrsgesellschaft oder durch den Travelagenten zugesandt werden, kann der Travelagent verlangen, dass die Bezahlung des restlichen Reisepreises zuvor erfolgt oder in geeigneter Weise von Ihnen sicher gestellt wird.

Die Einforderung der Anzahlung als auch des gesamten Reisepreises erfolgt zum Inkasso und für den Reiseveranstalter, es sei denn, die Reiseveranstalterbedingungen sehen eine andere Regelung vor.

3.2 Für den Fall, dass nach Art und Umfang der vermittelten Reiseleistungen von dem Travelagenten Vorauszahlungen an den Reiseveranstalter oder den sonstigen Leistungsträger geleistet werden müssen, ist der Travelagent berechtigt, die verauslagten Beträge im Wege des Aufwendungsersatzes von Ihnen bei Anfall der gegebenenfalls außergewöhnlichen Aufwendungen einzufordern, soweit Ihnen zuvor ein Sicherungsschein zu Verfügung gestellt wird.

3.3 In der Regel werden Ihnen die Reiseunterlagen ausgehändigt. Die Zusendung der Reiseunterlagen auf dem Postweg erfolgt nur auf Ihr ausschließliches Risiko. In jedem Fall ist der Travelagent nicht verpflichtet, abhanden gekommene oder verloren gegangene Reiseunterlagen kostenlos zu ersetzen. Sollten Ihnen - außer in Fällen der Hinterlegung - die Reiseunterlagen nicht bis spätestens einen Tag vor Reiseantritt zur Verfügung stehen, wenden Sie sich bitte umgehend an den Travelagenten.

3.4 Preisänderungen der Flugverkehrsgesellschaften unterliegen nicht dem Einfluss des Travelagenten und bleiben ausdrücklich vorbehalten.

Der Travelagent ist berechtigt, eingetretene Flugtarifänderungen oder berechtigte Tarifnachforderungen seitens der Luftverkehrsgesellschaft an Sie weiterzugeben. Dieses gilt insbesondere für den Fall, dass der Travelagent von den Flugverkehrsgesellschaften mit entsprechenden Aufwendungen belastet wurde. Die Zulässigkeit und Höhe etwaiger Preis- oder Tarifänderungen ergeben sich aus den Reisebedingungen des Reiseveranstalters sowie aus den allgemeinen Geschäftsbedingungen der Luftverkehrsgesellschaften.

3.5 Der Travelagent ist berechtigt, zur Nutzung von Synergieeffekten die Durchführung der unter 3. aufgeführten Leistungen durch einen Partner-Travelagenten erbringen zu lassen, der Rechnungsstellung, Inkasso und Versand übernimmt.

4. Leistungsänderungen

Die von den Luftverkehrsgesellschaften veranlassten oder aufgrund betriebsnotwendiger anderweitiger Umstände notwendig werdenden Änderungen der Streckenführung von Flügen, deren Flugzeiten, Abflug- und Ankunftsflughafen, einschließlich des Einsatzes anderer Fluggeräte und Fluglinien, bleibt den Luftverkehrsgesellschaften vorbehalten. Hierfür übernimmt der Travelagent keinerlei Haftung.

5. Rücktritt / Umbuchungen / Aufwendungen

5.1 Sie können jederzeit vor Reisebeginn durch ausdrückliche Erklärung von der Reise oder Veranstaltung zurück treten (Stornierung). Der Travelagent empfiehlt Ihnen, den Rücktritt schriftlich zu erklären.

5.2 Im Falle des Rücktritts kann der Travelagent bereits verauslagte oder noch zu verauslagende Aufwendungen gegenüber dem Reiseveranstalter, Hoteliers, Reedern, Flugverkehrsgesellschaften oder sonstigen Leistungsträgern von Ihnen einfordern. Der Travelagent ist hierbei nicht verpflichtet, Grund und Höhe der auf diese Weise an Sie weitergegebenen Rücktritts- und Stornokostenaufwendungen zu prüfen.

5.3 Sollten Sie dem Travelagenten Umbuchungswünsche mitteilen, ist dieser verpflichtet, diese unverzüglich an den Reiseveranstalter oder die Flugverkehrsgesellschaft weiterzuleiten.

5.4 Im Falle von Umbuchungen und Sonderserviceleistungen wie telefonische, fernschriftliche oder elektronische Anfragen und Reservierungen, sowie Besorgung von Dokumenten und dergleichen, ist der Travelagent berechtigt, eine gesonderte Vergütung zu berechnen.

6. Haftung

6.1 Für die vermittelten Reiseleistungen erbringt der Travelagent Fremdleistungen, soweit sich aus der Reisebestätigung nichts Gegenteiliges ergibt. der Travelagent haften daher nicht selbst für die ordnungsgemäße Durchführung dieser vermittelten Fremdleistungen.

6.2 Die vertragliche Haftung des Travelagenten aus der Vermittlungstätigkeit ist auf den dreifachen Reisepreis beschränkt, soweit ein Schaden weder vorsätzlich noch grob fahrlässig herbei geführt wurde.

6.3 Der Travelagent ist in diesen Fällen nicht zur Rückzahlung des Reisepreises oder Teilen des Reisepreises verpflichtet, soweit auf Seiten des Travelagenten bereits etwaige Aufwendungen entstanden oder Zahlungen an den Reiseveranstalter erbracht worden sind.

6.4 Für die Beschaffung von Pass-, Visa- und Gesundheitsdokumenten sind Sie alleine verantwortlich. Der Travelagent haftet auch nicht für die rechtzeitige Erteilung und den Zugang notwendiger Visa durch die jeweilige diplomatische Vertretung, wenn Sie den Travelagenten mit dessen Besorgung beauftragt haben, es sei denn, dass der Travelagent die Verzögerung schuldhaft zu vertreten hat.

6.5 Sie sind weiterhin für die Einhaltung aller für die Durchführung der Reise wichtigen Vorschriften selbst verantwortlich. Alle Nachteile, die aus Nichtbefolgung etwaiger Vorschriften erwachsen, gehen zu Ihren Lasten, ausgenommen die Nichtbeachtung ist durch eine schuldhafte Falsch- oder Nichtinformation durch den Travelagenten bedingt.

6.6 Für die Richtigkeit und Vollständigkeit von Auskünften übernimmt der Travelagent bei pflichtgemäßer Erkundigung bei den zuständigen Stellen und Behörden keine Gewähr.

6.7 Ansprüche des Kunden gegen den Travelagenten aus positiver Vertragsverletzung des Vermittlungsvertrages verjähren in einem Jahr, beginnend mit dem Schluss des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und der Gläubiger von den den Anspruch begründenden Umständen und der Person des Vermittlers Kenntnis erlangt oder ohne grobe Fahrlässigkeit erlangen müsste.

7. Sicherung des Reisepreises

Der Reiseveranstalter hat für den Fall der Zahlungsunfähigkeit oder des Konkurses sichergestellt, dass Ihnen der gezahlte Reisepreis, soweit Reiseleistungen deswegen ausfallen und insoweit notwendige Aufwendungen für die vertraglich vereinbarte Rückreise anfallen, erstattet werden. Dieser Sicherungsschein wird Ihnen im Auftrag des Reiseveranstalters durch den Travelagenten ausgehändigt, soweit dieser nicht direkt vom Reiseveranstalter bereit gestellt wird. Dieses gilt dann nicht, wenn die Reise nicht länger als 24 Stunden dauert, keine Übernachtung einschließt und der Reisepreis 75,- EUR nicht übersteigt.

8. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Sollte eine Bestimmung unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame zu ersetzen, die den mit ihr verfolgten wirtschaftlichen Zweck so weit wie möglich verwirklicht.

Datenschutzerklärung

Gemäß Telemediengesetz wird darauf hingewiesen, dass personenbezogene Daten durch elektronische Datenverarbeitung (EDV) in dem zum Zwecke der Begründung, inhaltlichen Ausgestaltung oder Änderung des Reisevermittlungsvertrages (Vertragsabwicklung) erforderlichen Umfang erhoben, verarbeitet und genutzt werden. Sie stimmen mit einer Beauftragung zur Vermittlung zu, dass der Travelagent Ihre Daten in dem zur Abwicklung erforderlichen Umfang an den jeweiligen Reiseveranstalter und/oder mit ihm verbundene Travelagenten weiterleiten darf. Darüber hinaus werden Ihre Daten nicht an Dritte weitergegeben, sofern dieses nicht gesetzlich vorgeschrieben ist! Weitergehende Informationen und Auskunft erhalten Sie über die im Impressum angegeben Kontaktdaten.